Organisatorisches

Ablauf

Nach dem Erstkontakt werden zu Beginn mehrere sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Abklärung der Beschwerden und gegebenenfalls der Diagnosestellung. Es wird entschieden, ob eine Psychotherapie durchgeführt werden soll.

Falls eine Therapie zustande kommt, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden. Die Termine haben eine Dauer von 50 Minuten und finden in der Regel in wöchentlichen Abständen statt.

Kosten

Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Private Krankenversicherungen bezahlen in der Regel nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen im Jahr. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.